Insolvenz
				
					 
		Haftung bis zur Stilllegung
- Veröffentlicht am
 
Häufig kommt es vor allem im Insolvenzfall zu einer Betriebsübernahme durch Gläubiger. Stellen diese dann fest, dass eine Weiterführung und Sanierung des Unternehmens keinen Sinn mehr macht, wird eine Betriebsstilllegung vollzogen. Doch diese und ein Betriebsübergang schließen einander aus. Während beim Übergang alle Rechte und Pflichten durch den Erwerber übernommen werden, ist unter einer Stilllegung die endgültige Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen. Abgeschlossen ist diese erst, wenn die Arbeitsverhältnisse beendet sind. Einen Sonderfall in Form einer Kombination beider Sachverhalte hatte das Bundesarbeitsgericht zu klären: Kommt es nach der faktischen...
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