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Arbeitsrecht

Leistung ist individuell zu werten

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin
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Erbringt ein Mitarbeiter im Durchschnitt schlechtere Leistungen als seine Kollegen, kann das ein Kündigungsgrund sein – oder auch nicht. Das Landesarbeitsgericht Hamm erkannte in einer vergleichsweise geringen Performance eines Arbeitnehmers keinen hinreichenden Hinweis darauf, dass dieser sein Potenzial nicht ausschöpft. Während der Arbeitgeber Nachlässigkeiten als schwere Pflichtverstöße wertete, mehrfach abmahnte und schließlich die Kündigung aussprach, unterliefen derartige Fehler, so die Rechtfertigung des Mitarbeiters, auch anderen Kollegen hin und wieder. Einer ist immer der Letzte Die Richter zeigten sich von der Argumentation des Arbeitgebers nicht überzeugt und gestanden dem in der Qualitätskontrolle Beschäftigten Arbeitsfehler...
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