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Arbeitsrecht

Keine Kündigung nach Arbeitgeberkritik im Internet

Veröffentlicht am
Beleidigungen und/oder abwertende Äußerungen über Vorgesetzte ziehen in der Regel empfindliche disziplinarische Konsequenzen nach sich. Sind sie inakzeptabel, können sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen, in den meisten Fällen ist jedoch eine Abmahnung das adäquatere Mittel. Das machte auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil deutlich ( Az.: 2 Sa 460/08). Im konkreten Fall hatte sich eine Tierärztin Kollegen gegenüber über ihren Vorgesetzten geäußert beziehungsweise sein Verhalten Frauen gegenüber kritisiert und seine Qualifikation angezweifelt. Obwohl die Veterinärin bestritten hatte, sich abfällig geäußert zu haben, erhielt sie die Kündigung. Vor Gericht bekam die Frau recht, denn, so die...
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