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Bestechlichkeit

Annahme von „Schmiergeld“ kostet den Job

Veröffentlicht am
Wer als Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit Vorteile annimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind, ihn in seinem Verhalten zugunsten Dritter zu beeinflussen – umgangssprachlich „Schmiergeld“ genannt, juristisch als Bestechlichkeit strafrechtlich relevant –, kann seinen Job fristlos verlieren. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte klar, dass Arbeitnehmer, die von Auftraggebern Geschenke annehmen, erhebliche Vertragsverletzungen begehen. Im verhandelten Fall handelte es sich um eine VIP-Lounge-Eintrittskarte zu einem Fußballspiel, die ein Personalleiter von einem Leiharbeitsunternehmen annahm, ohne seinen Arbeitgeber zu informieren oder um Erlaubnis zu bitten, das wertvolle Präsent annehmen zu dürfen. Die...
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