Klauseln der Auftragnehmer
Insbesondere im Privatgartenbereich gelingt es GaLaBau-Unternehmern immer häufiger, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) durchzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch diese Bedingungen der Überprüfung anhand der §§ 305 ff BGB unterliegen. Wie auch bei den Klauseln der Auftraggeber sind solche Klauseln der Auftragnehmer unwirksam, wenn diese den Kunden unangemessen benachteiligen.
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