Kommunikation
Meinungsfreiheit auch im Betrieb?
- Veröffentlicht am
Die Diskussion um die Äußerungen von Thilo Sarrazin warf die Frage auf, ob sich ein Arbeitnehmer öffentlich zu politischen Themen äußern darf. Seinen Rücktritt als Vorstand der Bundesbank verhinderte eine gerichtliche Klärung der grundsätzlichen Frage, welche Grenzen der Meinungsfreiheit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses gesetzt sind und ob ein Arbeitgeber Konsequenzen ziehen darf – und wenn ja, welche. recht auf freie meinungsäußerung Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert jedermann das Recht, seine Meinung, auch politische, in Wort und Bild frei zu äußern. Dieses Recht schützt nicht nur vor Eingriffen des Staates, sondern auch Arbeitnehmer vor Repressalien des Arbeitgebers, befand das Bundesarbeitsgericht am 24.11.05...
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