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Arbeitsrecht

Arbeitsverträge sollten besser schriftlich fixiert sein

Veröffentlicht am
Arbeitsverträge können zwar mündlich oder auch konkludent, also durch schlüssiges Handeln wie eine Arbeitsaufnahme und deren Akzeptanz durch den Arbeitgeber geschlossen werden, bedürfen jedoch der schriftlichen Kündigung und deren fristgerechten Zugangs. Soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis eine Änderung erfahren, wird es schwieriger, wie das Landes-arbeitsgericht Nürnberg feststellte. Es ging beziehungsweise geht noch um das Schweigen eines Arbeitnehmers auf eine vom Arbeitgeber einseitig vorgenommene Vertragsänderung in Form einer Wochenstundenerhöhung von 35 auf 38,5 Stunden. Das LAG Nürnberg erkannte weder in der Ankündigung, die Arbeitszeit zu ändern, noch in der einseitigen Änderung des anwendbaren Tarifvertrags ein...
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