Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeitsrecht

Arbeitsverträge sollten besser schriftlich fixiert sein

Veröffentlicht am
Arbeitsverträge können zwar mündlich oder auch konkludent, also durch schlüssiges Handeln wie eine Arbeitsaufnahme und deren Akzeptanz durch den Arbeitgeber geschlossen werden, bedürfen jedoch der schriftlichen Kündigung und deren fristgerechten Zugangs. Soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis eine Änderung erfahren, wird es schwieriger, wie das Landes-arbeitsgericht Nürnberg feststellte. Es ging beziehungsweise geht noch um das Schweigen eines Arbeitnehmers auf eine vom Arbeitgeber einseitig vorgenommene Vertragsänderung in Form einer Wochenstundenerhöhung von 35 auf 38,5 Stunden. Das LAG Nürnberg erkannte weder in der Ankündigung, die Arbeitszeit zu ändern, noch in der einseitigen Änderung des anwendbaren Tarifvertrags ein...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: