Die Bauzeit
Leistungszeit des Landschaftsgärtners
Nachdem in der letzten Ausgabe geklärt wurde, wann der Landschaftsgärtner mit seinen Arbeiten beginnen muss oder darf, geht es nun um die Frage, innerhalb welcher Zeit die Bauleistungen erbracht werden müssen oder dürfen. Auch wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wurde, kommt es immer wieder zu Konflikten.
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Haben Sie einen Fertigstellungstermin vereinbart? Ist vertraglich ein bestimmter Fertigstellungstermin fixiert, scheint die Antwort auf diese Frage einfach zu sein. Die Arbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt erledigt sein. Aber auch in dieser eigentlich doch klaren Situation steckt Konfliktpotenzial. Viele Auftraggeber erwarten nämlich, dass die Leistungen des Landschaftsgärtners ab dem Baubeginn mit einer gewissen Kontinuität durchgeführt werden und dass es nicht zu länger andauernden Unterbrechungen kommt. Dann sieht sich der Auftragnehmer schnell mit Vorwürfen und der Aufforderung, seine Arbeiten fortzuführen und die Baustelle hinreichend zu besetzen, konfrontiert. Freie Zeiteinteilung Derartige Forderungen dürfen jedoch klar...
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