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Personal

Weiterbildung abgebrochen – Kündigung

Veröffentlicht am
Viele Unternehmen bezahlen ihren Mitarbeitern die Weiterbildung – nicht ganz uneigennützig, aber durchaus in beiderseitigem Interesse. Oft wird eine Vereinbarung getroffen, nach der die Kosten vom Mitarbeiter zurückgezahlt werden müssen, wenn dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Firma verlässt. Diese Regelung hält das Bundesarbeitsgericht für rechtlich nicht zu beanstanden.Der zu verhandelnde Fall betraf einen Bankkaufmann, der beim Sparkassen-Zweckverband beschäftigt war und eine Weiterbildung zum Sparkassenbetriebswirt begann. Die Parteien hatten in diesem Zusammenhang eine Lehrgangsvereinbarung geschlossen, wonach der Arbeitgeber die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu tragen und den Mitarbeiter für die Teilnahme an den...
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