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Fahrpersonalverordnung

Was gilt wann für den GaLaBau?

Die Fahrpersonalverordnung sorgt immer wieder für Verwirrung – nicht erst seit der Neuregelung, die am 1. Februar 2008 in Kraft getreten ist. Donald Strube erklärt, welche Auswirkungen die Neuregelung für GaLaBau-Betriebe hat, wann ein Kontrollgerät verwendet werden muss und wann Aufzeichnungen nicht erforderlich sind.

Veröffentlicht am
Strube (2)
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) wurde erlassen, um die Sicherheit im Straßenverkehr sowie den Schutz von Leben und Gesundheit des Fahrpersonals (gem. § 2 Nr.3 FPersG) zu gewährleisten. Dazu wurden unter anderem Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern eingeführt, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination fahren, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 t übersteigt. Das tatsächliche Ladungsgewicht spielt dabei keine Rolle. Das zulässige Gesamtgewicht setzt sich aus der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs (zu finden in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F1/F2) und der technischen Anhängelast (unter Punkt O.1/O.2) zusammen. Berufskraftfahrer dürfen zum Beispiel maximal 4,5 h am Stück fahren und müssen dann...
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