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Lexikon

Die elektronische Rechnung

Veröffentlicht am
Definiert wird eine E-Rechnung als Rechnung, die per Mail oder Computerfax, auf CD-ROM oder USB-Stick beim Empfänger eingehen, nicht also in der Originalfassung per Post. Der Umgang mit elektronischen Rechnungen wird deutlich einfacher. Bislang schaute das Finanzamt genau hin, forderte eine digitale Signatur, sonst wurde der Vorsteuerabzug verweigert. Waren bislang alle Belege digital zu signieren, gelten nun, je nachdem, wann die Umsätze ausgeführt wurden, folgende Vorschriften: Wurden die Umsätze bis 30.6.2011 generiert, müssen die Rechnungen digitale Signaturen tragen. Wurden die Umsätze nach dem 1.7.2011 erzielt, fällt die digitale Signatur weg. Achtung: Es gilt nicht die Rechnungsstellung, sondern die Leistungserbringung! Es müssen...
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