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Rechtsstreit

Prozesskosten jetzt steuerlich absetzbar

Veröffentlicht am
Gerichtsverhandlungen sind zeitraubend und teuer. Bislang war die Finanzierung, für sein Recht vor einem Richter zu streiten, oftmals ein Kraftakt, den man nur dann bewältigen konnte, wenn der Gegner oder die Staatskasse für die Gebühren aufkommen mussten. Nun hat der Bundesfinanzhof allerdings seine bisherige Rechtsprechung geändert und erstmals Steuerpflichtigen die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt, die Kosten von Zivilprozessen bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen – unabhängig von Verhandlungsgegenstand und -inhalt sowie der zuständigen Gerichtsbarkeit. § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes macht deutlich, dass bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens außergewöhnliche Belastungen...
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