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Lexikon

Mehrfachbeschäftigung

Veröffentlicht am
Von einer Mehrfachbeschäftigung spricht man, wenn bei verschiedenen Arbeitgebern Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Nicht unter diesen Begriff fallen mehrere Beschäftigungsverhältnisse für denselben Arbeitgeber, etwa wenn Tätigkeiten für mehrere Betriebe desselben Unternehmens ausgeübt werden. Derartige Konstellationen berühren ausschließlich arbeitsvertragsrechtliche Aspekte; man geht dabei von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis aus. Ein wichtiges Prüfungsmerkmal für Arbeitgeber bei einer Mehrfachbeschäftigung ist die Krankenversicherungspflicht. Relevant ist das aufsummierte Entgelt aus den einzelnen krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Übersteigt das...
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