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Lexikon

Das neue Insolvenzrecht

Veröffentlicht am
Die Sanierung, also das Überleben, steht im Vordergrund der Insolvenzrechtsreform, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll – und nicht mehr nur die Abwicklung sowie das Ende eines insolventen Unternehmens. Vor allem sollen die Spielräume erweitert werden, innerhalb derer die Gläubiger und Eigentümer agieren können sollen. Bislang waren dem Geschäftsführer eines havarierten Betriebes alle Aktivitäten zu dessen Rettung untersagt, der Insolvenzverwalter – vom Gericht eingesetzt nach nicht immer nachvollziehbaren Regeln – übernahm eigenverantwortlich das Ruder. Ob der vom Geschäft des Schuldners überhaupt etwas verstand, ob er ein Interesse an dessen Fortführung hatte, ob er den Betroffenen Nutzen oder gar Schaden brachte, war praktisch...
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