Vertragsklauseln II
Mit viel Kreativität versuchen Auftraggeber, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rechtslage zu ihren Gunsten zu modifizieren oder auf den Kopf zu stellen. Auch wenn viele derartiger Klauseln unwirksam sind – manchmal muss sich der Auftragnehmer den Regelungen unterwerfen. Stets ist das Kleingedruckte zu beachten. Darauf, dass eine AGB auf den ersten Blick „unfair“ erscheint, sollte man sich nicht verlassen.
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