Bauzeit
Die Vertragsstrafe
Einen besonderen Aspekt der Bauzeit haben wir in unseren bisherigen Darstellungen unberücksichtigt gelassen. Es handelt sich um Vertragsstrafenansprüche, die sich zwar für die unterschiedlichsten Fehlverhaltensweisen vereinbaren lassen, in der Praxis aber zumeist im Zusammenhang mit der Überschreitung von vereinbarten Fertigstellungsterminen zu finden sind.
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