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Die Bedenkenanmeldung

Immer schriftlich?

Mit Urteil vom 16. Oktober 2012 (11 U 102/11) hat das Oberlandesgericht Brandenburg erneut mehrere Fragen zur Bedenkenanmeldung beantwortet. Tatsächlich ist die Bedenkenanmeldung ein häufiger (und unnötiger) Streitpunkt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eines Bauvertrags.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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