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Urteil des Oberlandesgerichts Hamm

Probleme bei Bauzeitverzögerungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat erneut über Bauzeitverzögerungen entschieden und darin die hohen Anforderungen an den bauausführenden Betrieb bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass Behinderungsanzeigen rechtzeitig erfolgen und die Ursachen detailliert angegeben werden müssen. Zudem muss ein konkreter Vergleich zwischen gestörtem und ungestörtem Bauablauf dargelegt und bewiesen werden können.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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