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Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

Fast alle GaLaBau-Betriebe müssen Verfahrensweise ändern

Am 13. Juni 2014 wird nahezu jeder Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus seine Verfahrensweise in Bezug auf den Vertragsschluss massiv ändern müssen. Denn am 25.Oktober 2011 wurde die Richtlinie 2011/83/EU, die sogenannte Verbraucherrechte-Richtlinie, verabschiedet. Das Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland tritt nun am 13.6.2014 tritt in Kraft. Die Folgen sind immens.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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