Steuern
Km-Schätzung ist unzulässig
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Um den Anteil der privaten Nutzung am Firmenwagen zu ermitteln, ist nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. April 2007 eine freie Schätzung unzulässig. Auch dürfen Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht geschätzt, sondern müssen immer korrekt abgelesen werden. Im verhandelten Fall wurden vier Abweichungen zwischen den Einträgen in den Fahrtenbüchern und den Kilometerständen in den Reparaturrechnungen festgestellt und an neun Tagen fehlte die Angabe des konkreten Zwecks der aufgeführten Kundenbesuche. Die Folgen für den Steuerpflichtigen waren teuer: Nichtanerkennung der betrieblichen Aufwendungen. GBM
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