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EU-Datenschutz-Grundverordnung

E-Mail-Marketing unterliegt strengen Regelungen

Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin.
Veröffentlicht am
Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen drastische Bußgelder folgen. Im Einzelfall können das 4 % des gesamten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Mio.Euro sein. Neben dem europarechtlichen Aspekt sind weitere nationale Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen Direktmarketing betreiben möchte. So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers" klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen sowie Tipps und zahlreiche Praxisbeispiele bietet die nunmehr in sechster Auflage erschienene kostenlose „eco Richtlinie für...
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