Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Steuerrechtlicher Grundsatz

Fremdvergleich gilt nur für Angehörige

Veröffentlicht am
Den steuerrechtlichen Grundsatz des Fremdvergleichs kennen alle Unternehmer, die einen Familienbetrieb führen oder Verwandte beschäftigen. Er besagt, dass die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen mit Angehörigen nur dann erfolgt, wenn sie den Vergleich mit fremden Dritten standhalten. Bislang ging man davon aus, dass dies auch dann gilt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führen. Das niedersächsische Finanzgericht stellte nun klar, dass dem nicht so ist. Keine Ehe, keine Verwandtschaft – so einfach könnte das Urteil interpretiert werden. Das sogenannte Näheverhältnis spielt damit keine Rolle, auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis erkennbar anders ausgestaltet ist, als wären die...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: