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Umfangreiche Änderungen ab 2018Lexikon

Neues MutterschutzgesetzSteuern und Abgaben, Teil 2

Veröffentlicht am
Bild: Colourbox.de
Das neue Mutterschutzgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Es bringt umfangreiche Änderungen mit sich, von denen einige bereits mit der Verkündung gelten. So wird der Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung um vier Wochen verlängert und beträgt damit zwölf Wochen nach der Geburt. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer Fehlgeburt eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgte. Was bleibt, was ändert sich? Die Kernbereiche wie Zuschusspflicht zum Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt und die Entgeltfortzahlung während eines Beschäftigungsverbots wurden nicht geändert. Auch das System der Rückerstattungen finanzieller Aufwendungen des Arbeitgebers durch das AAG-Umlageverfahren bleibt...
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