BFH-Urteil
Rückabwicklung nicht erfüllter Verträge
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Was zivilrechtlich kaum relevant erscheint – und rechtlich auch kaum Raum für Zweifelsfälle bietet –, ist steuerrechtlich durchaus von Bedeutung: Wie ist ein Fall zu beurteilen, bei dem ein Kaufvertrag nicht vollständig erfüllt wurde (und dies auch nicht werden wird) und als Folge rückabzuwickeln ist? Der Bundesfinanzhof hat einem Urteil (I R 43, 44/98) des eigenen Hauses widersprochen und die Rückabwicklung auf den Zeitpunkt der Vertragsschlusses datiert. Somit ist sie aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Sachen oder Rechte, sondern führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns. Beim früheren Erwerber liegt entsprechend erst gar kein entsprechendes...
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