Wie oft rangieren ist zumutbar?
Das Rangieren von Transportfahrzeugen aus der Grundstückseinfahrt kann zur Millimeterarbeit werden. Solange man Anwohner bitten kann, ihre Autos in angemessenem Abstand, vor allem aber nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu parken, kann man damit leben. Doch was, wenn das Problem ein dauerhaftes ist? Darf ein Grundstücksbesitzer verlangen, dass Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sollte Antworten geben.
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