Wie oft rangieren ist zumutbar?
Das Rangieren von Transportfahrzeugen aus der Grundstückseinfahrt kann zur Millimeterarbeit werden. Solange man Anwohner bitten kann, ihre Autos in angemessenem Abstand, vor allem aber nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu parken, kann man damit leben. Doch was, wenn das Problem ein dauerhaftes ist? Darf ein Grundstücksbesitzer verlangen, dass Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sollte Antworten geben.
- Veröffentlicht am
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo