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Grundstückseinfahrten

Wie oft rangieren ist zumutbar?

Das Rangieren von Transportfahrzeugen aus der Grundstückseinfahrt kann zur Millimeterarbeit werden. Solange man Anwohner bitten kann, ihre Autos in angemessenem Abstand, vor allem aber nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu parken, kann man damit leben. Doch was, wenn das Problem ein dauerhaftes ist? Darf ein Grundstücksbesitzer verlangen, dass Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sollte Antworten geben.

Veröffentlicht am
Bild: Colourbox.de
Praxistest entscheidet Der Kläger hatte von der Stadt Karlsruhe verlangt, seine Garagenausfahrt, die an eine 5,50 m breite Straße sowie einen Gehweg grenzt, mittels Verkehrszeichen abzusichern. Dies sei, so seine Begründung, nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO erforderlich, weil die Fahrbahn im Sinne dieser Vorschrift schmal sei. „Das Parken ist unzulässig vor Grundstückseinfahrten und -ausfahrten, auf schmalen Bahnen auch ihnen gegenüber", lautet die entsprechende Passage im Gesetz. Der Hauseigentümer empfand das Rangieren mit seinem 4,92 m langen Auto als unzumutbar, er wollte direkt und gerade in seine Garage fahren können. Die Stadt Karlsruhe lehnte den Antrag nach einem Ortstermin ab. Dieser hatte ergeben, dass bei frühzeitigem...
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