Streitfall Urlaub
Arbeitnehmer haben Vorrang – außer bei dringlichen betrieblichen Interessen
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Die Sommerferienzeit ist fast vorüber, der Ärger über vermeintlich ungerechte Urlaubsregelungen bleibt und endet nicht selten vor Gericht. Bevor es so weit kommt, sollten sich die Streitenden über die Rechtslage klar sein, die ist relativ eindeutig. In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) ist klar definiert, dass Urlaub „zu gewähren" ist, keinesfalls also eigenmächtig angetreten werden darf. Wer das tut, also ohne Erlaubnis seinem Arbeitsplatz fernbleibt – bezahlt oder unbezahlt –, riskiert, seinen Job fristlos zu verlieren. Es gibt kaum eine nicht strafrechtlich relevante arbeitsrechtliche Pflichtverletzung, die strenger geahndet wird. Eine Krankmeldung zu bringen, die den nicht genehmigten Urlaub ermöglichen soll, ist ebenfalls keine...
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