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Kein Arbeitslohn

„Knöllchen” sind kein Arbeitslohn

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Landschaftsgärtner und Dienstleister müssen zum Be- und Entladen nach einem geeigneten Parkplatz suchen und unter Umständen längere Gehwege in Kauf nehmen oder sie stellen ihr Fahrzeug im Park-, schlimmstenfalls im Halteverbot ab. Eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel ein Verwarnungsgeld nach sich zieht. Klar scheint, dass dies dem Fahrer zuzurechnen ist, dieser also grundsätzlich das „Knöllchen" zu begleichen hat. Nicht wenige Unternehmen rechnen jedoch die Zeitersparnis und die Kosten für das Falschparken gegeneinander auf und übernehmen das Verwarnungsgeld für ihre Mitarbeiter. Ein Finanzamt in Düsseldorf sah in dieser durchaus gängigen Praxis – übereinstimmend mit der verbreiteten Ansicht „wer parkt, zahlt" – einen...
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