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Rechtslexikon: Überstunden
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Von Überstunden spricht man, wenn die arbeits- oder tarifvertraglich geschuldete individuelle Arbeitszeit überschritten wird. Sie wird als monatliche oder wöchentliche Mindeststundenanzahl angegeben. Auch eine Betriebsvereinbarung kann diesbezüglich Klarheit bringen. Beispiel: Als Arbeitszeit ist Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr festgelegt; eine Stunde Mittagspause wird davon abgezogen. Dies entspricht einer 40-Stunden-Woche. Ab 17 Uhr oder ab der 41. Stunde leistet ein Mitarbeiter Überstunden. Da damit vom Arbeitnehmer mehr Leistung erbracht wird als die (tarif-)vertraglich geschuldete, dürfen Überstunden vom Arbeitgeber nicht einfach eingefordert werden. Ein unerwarteter Auftrag, der vom Personal in der üblichen Zeit nicht abzuwickeln...
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