#STeuererklärung
Gute Nachrichten für Fristenpokerer
- Veröffentlicht am

Das Finanzgericht Köln hat sich mit zwei Urteilen auf die Seite von Steuerpflichtigen gestellt und dabei deutlich gemacht, dass es nicht erwartet, dass Bürger sachliche und örtliche Zuständigkeiten von Behörden kennen müssen. In beiden Fällen wurde Revision eingelegt, die nun beim Bundesfinanzhof unter den Aktenzeichen VI R 37/17 und VI R 38/17 bearbeitet werden. In beiden Fällen ging es um den Einwurf der Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist in den Hausbriefkasten des Finanzamts. Dieser dokumentiert mittels Zeitstempel sekundengenau die Abgabe und damit die Fristeinhaltung und gilt damit als Beweis der fristgerechten Abgabe. Was aber, wenn die Dokumente zwar zum richtigen Zeitpunkt, jedoch beim falschen Finanzamt eingegangen...
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