Arbeit und Personal
Zwischenzeugnis zählt
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Ein Zwischenzeugnis dient häufig als Bewerbungsgrundlage, das Endzeugnis aber ist für die ihn durch das weitere Berufsleben begleitenden Unterlagen des Arbeitnehmers wichtig. Das Bundesarbeitsgericht stellte nun fest, dass zwischen den beiden Dokumenten keine wesentlichen Abweichungen feststellbar sein dürfen; der Aussteller ist also grundsätzlich an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden. Das gilt auch, so stellten die obersten Arbeitsrichter klar, wenn das Unternehmen veräußert wurde. Der neue Betriebsinhaber muss sich demnach an die Vorgaben seines Vorgängers halten und Beurteilungen übernehmen (BAG, Az.: 9 AZR 248/07). GBM
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