Bauen
Überprüfungspflicht für Straßenbäume
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Wird bei Ausgrabungen im Zug von Kanalbauarbeiten an einer Gemeindestraße der vorgeschriebene Mindestabstand von 2,5m zum Stammfuß der dort stehenden Pappeln nicht eingehalten, so ergibt sich schon allein daraus eine Pflicht des Trägers der Straßenbaulast zur Überprüfung, ob die Pappeln auf der dem Graben zugewandten Seite noch über ausreichende Stark-/Haltewurzeln verfügen. Verletzt der Straßeneigentümer diese Standfestigkeitsüberprüfung, ist er dem geschädigten Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Pappeln stürzen, schadenersatzpflichtig. So lautete ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.: 18 U 93/06. jlp
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