Arbeit und Personal
Betriebsrat deckte Straftat: Kündigung
- Veröffentlicht am
Betriebsräte genießen das Vertrauen der Belegschaft, denn sie vertreten nicht nur deren Interessen bei der Unternehmensleitung und kümmern sich um die kleinen und großen Sorgen der Mitarbeiter. Meist sorgen sie auch dafür, dass viele Probleme „untereinander“ geklärt werden, ohne den Chef einzubeziehen. Wenn Arbeitnehmervertreter allerdings Verstöße, die sich an der Grenze der Legalität bewegen oder diese sogar überschreiten, nicht melden oder gar decken, droht die Kündigung. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg, dass Betriebsräte ihre Stellung missbrauchen, wenn sie Vermögensdelikte zum Schaden des Arbeitgebers verschweigen (LAG Nürnberg, Az.: 4 TaBV 66/06). GBM
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


