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Arbeit und Personal

Betriebsrat deckte Straftat: Kündigung

Veröffentlicht am
Betriebsräte genießen das Vertrauen der Belegschaft, denn sie vertreten nicht nur deren Interessen bei der Unternehmensleitung und kümmern sich um die kleinen und großen Sorgen der Mitarbeiter. Meist sorgen sie auch dafür, dass viele Probleme „untereinander“ geklärt werden, ohne den Chef einzubeziehen. Wenn Arbeitnehmervertreter allerdings Verstöße, die sich an der Grenze der Legalität bewegen oder diese sogar überschreiten, nicht melden oder gar decken, droht die Kündigung. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg, dass Betriebsräte ihre Stellung missbrauchen, wenn sie Vermögensdelikte zum Schaden des Arbeitgebers verschweigen (LAG Nürnberg, Az.: 4 TaBV 66/06). GBM
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