Lexikon
				
					 
		Die sozialversicherungsrechtliche Monatsfrist
- Veröffentlicht am
 
Wer einer bezahlten nichtselbstständigen Beschäftigung nachgeht, ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch bei Befreiungen von der Arbeitspflicht, etwa bei Urlaub oder im Krankheitsfall oder auch wenn der Arbeitgeber eine Freistellung ausspricht. Interessant wird die Frage nach dem Schutz durch die Sozialversicherung dann, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien eine unentgeltliche Unterbrechung vereinbart wird. Denkbar ist diese für ein Sabbatical, einen längeren Urlaub, für persönliche Weiterbildung, die der Arbeitgeber nicht unterstützt, aber auch im Streik- oder Aussperrungsfall. Infrage kommt diese Auszeit also fast ausschließlich auf Initiative des Arbeitnehmers. Um zu vermeiden, dass dieser sich vom ersten Tag...
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