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Rechtsverletzungen im Internet

Keine Prüfungspflicht für Suchmaschinen

Veröffentlicht am
Für Suchmaschinenbetreiber, namentlich Google, ist das Urteil ein Erfolg: Der BGH begrenzte ihre Prüfungspflichten zu Inhalten und Links auf „reaktiv statt proaktiv". Wer erreichen wolle, dass Seiten gesperrt, Links unterbunden oder Daten gelöscht werden, müsse sehr detailliert und nachvollziehbar begründen, warum (Az.: VI ZR 489/16). Vor allem Foren und Bewertungsportale geraten immer wieder zwischen die Fronten. Betroffene sehen diese „Internetpranger" jedoch kritisch und befürchten ungerechtfertigte Kritik, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und nicht zuletzt finanziellen Schaden. Das Internet vergisst nichts Google und seine Wettbewerber indexieren Seiten und Dateien im Internet und damit auch diese Plattformen und durchsuchen...
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