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Leistungsverzeichnisse

Der kluge Bieter fragt nach

Bei öffentlichen Ausschreibungen begegnet man Leistungsverzeichnissen (LV) mit (teil)funktional ausgeschriebenen Positionen, die zugleich einen Vordersatz enthalten. Hier mag mancher Bieter der Versuchung erliegen, mit dem Vordersatz zu kalkulieren und über nachträgliche Mehrvergütung (§ 2 Abs. 5 VOB/B) auf einen besseren Preis zu „pokern". Diesbezüglich ist allerdings ausdrücklich zur Vorsicht zu raten.
Veröffentlicht am
Bei einem vom Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 15. März 2017 – 14 U 42/14, nicht rechtskräftig) entschiedenen Fall hat sich eine Fachfirma für Hoch- und Industriebau durch folgende teilfunktionale Leistungsbeschreibung „Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen einbauen. Bauteil = Überbau. Stahlsorte BSt 500" durch die gleichzeitige Mengenangabe von 45 t dazu verleiten lassen, ihre Kalkulation auf der Grundlage der Menge von 45 t abzugeben. Erst nach Angebotsabgabe erstellte das Unternehmen die ihm nach der Formulierung des LV obliegenden statischen und konstruktiven Berechnungen. Bei diesen wurde ersichtlich, dass circa 20 t mehr Bewehrungsstahl benötigt werden würden. In dem zwischen den Parteien folgenden...
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