Dienstwagen II
Unklare Regelung bei Ehegatten-Minijobs Grundsatzurteil steht an
- Veröffentlicht am
Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis, bei dem der angestellte Ehepartner einen Dienstwagen privat nutzen darf – das klingt nach Steuersparmodell und erscheint damit objektiv betrachtet als grenzwertig. Doch das Finanzgericht Köln befand, dass dieses Vorgehen in Ordnung ist und die Lohnkosten ebenso wie der Kfz-Aufwand als Betriebsausgaben abziehbar sein können (Az.: 3 K 2547/16). Voraussetzung war im verhandelten Fall, dass die Ehefrau gemäß schriftlich geschlossener arbeitsvertraglicher Vereinbarung vorwiegend Kurierfahrten zu erledigen hatte. Der Saab 9-3 Vector Kombi, der dafür angeschafft worden war und den die Frau privat nutzen durfte, erschien dem Gericht als angemessen und geeignet. Die Einprozentregelung war angewandt...
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