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Arbeitsvertragliche Ansprüche

Ausschlussfristen unterliegen der Hemmung

Veröffentlicht am
Wolfgang Filser
Arbeitsvertragliche Ansprüche können nicht endlos geltend gemacht werden. Irgendwann sollten die Vertragspartner Klarheit darüber haben dürfen, ob Forderungen noch erfüllt werden müssen oder ob darauf verzichtet wird. Vor allem gilt das bei der Urlaubs- und Überstundenabgeltung. Eine gesetzliche Ausschlussfrist ist nicht vorgesehen, sie muss im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt werden. Wird Klage vor einem Arbeitsgericht eingereicht, werden diese Ausschlussfristen obsolet. Dann ersetzt ein Urteil die weiteren Verhandlungen. Doch was, wenn ein Streit außergerichtlich geschlichtet werden soll? Läuft die Frist dann weiter – und bei längeren Diskussionen möglicherweise sogar aus? Das Bundesarbeitsgericht hat...
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