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Dritte zur Mängelbeseitigung bestellt

Wer keine Mängelbeseitigung mehr möchte, braucht auch keine Abnahme

Veröffentlicht am
Der Garten ist fertiggestellt, die Schlussrechnung ist geschrieben und der Auftraggeber wendet nicht nur Mängel ein, er wird dabei gleich noch verhaltensauffällig. Dabei ist die Liste der Verhaltenskreativität lang und kann ein einstmals harmonisches Vertragsverhältnis in ein Minenfeld verwandeln. Einer der Klassiker ist der Auftraggeber, der sich über den „Zustand" seines Gartens derart erbost zeigt, dass er mit dem erstaunten, aber immer noch diensteifrigen Landschaftsgärtner gleich gar nichts mehr zu tun haben will. Schon ein Klassiker: Ablehungsverhalten Dieses rigorose Ablehnungsverhalten zeigt sich oft vor allem dann, wenn noch große Teile der Schlussrechnung offen sind. Ein Schelm, wer dabei an Sparmaßnahmen auf Kosten des...
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