Schäden durch die Waschanlage
Fahrzeughalter trägt meist das Risiko
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Statt glänzend kommt so manches Auto zerschrammt, mit geknickter Antenne oder fehlendem Spiegel aus der Waschanlage. Wer bezahlt den Schaden? Ein Beispiel verdeutlicht, dass das Risiko fast ausschließlich beim Fahrzeughalter liegt. Der Trocknungsbalken einer Waschstraße fährt sensorgesteuert knapp über dem Fahrzeug dessen Kontur ab. Fallen die Sensoren aus, soll ein manueller Riegel das Schlimmste verhindern. Doch auch der versagte im vor dem OLG Frankfurt am Main verhandelten Fall. Der Balken kollidierte mit der Windschutzscheibe und beschädigte sie. Die Haftpflichtversicherung des Waschanlageninhabers verweigerte die Regulierung des Schadens. Das Landgericht Gießen hatte dem Fahrzeugbesitzer zwar eine Teilverantwortung zugesprochen, den...
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