Migranten und Leistungsschwache
Arbeitsfördermaßnahmen verlängert
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Der Bundesrat hat der Verlängerung befristeter Arbeitsfördermaßnahmen zugestimmt. Sie treten nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Verlängert um ein Jahr wurden beispielsweise die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländern. Noch zwei Jahre läuft die Assistierte Ausbildung, eine Förderung für leistungsschwache junge Menschen auf dem Weg zu einer qualifizierten Ausbildung. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte gelten bis zum 31. Juli 2021.
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