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Aufbewahrungsfristen beachten

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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Der Jahreswechsel liegt inzwischen hinter uns, Inventuren sind gemacht, Bilanzen erstellt, Steuererklärungen abgegeben. Nun liegt es nahe, auch die Ablage auszumisten, Aktenordner zu leeren und den Keller frei zu machen. Doch dabei gilt es, gesetzliche Fristen zu beachten, wonach Unterlagen in der Regel zehn, mindestens jedoch sechs Jahre aufzubewahren sind. Beginn der Aufbewahrungsfrist ist jeweils der Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in die Bücher gemacht, das Inventar oder die Bilanz aufgestellt wurde oder der letzte Beleg entstanden ist. Folgende Unterlagen müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren: Belege und Buchhaltungsunterlagen sowie Aufzeichnungen zu deren Interpretation, Inventare, Jahresabschlüsse und...
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