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Gesetzesänderung

Rente beziehen und ­Gesellschafter bleiben

Viele Gartenbaubetriebe werden in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GdbR) betrieben. Wenn ein Familienmitglied Rente beziehen wollte, musste es als GdbR-Gesellschafter ausscheiden. Nach einer Gesetzesänderung ist das nicht mehr nötig.

Veröffentlicht am
Eine GdbR begünstigt das Heranführen des Gärtnernachwuchses an unternehmerische Entscheidungen und kann im Einzelfall auch Steuervorteile bringen, weil Gewinne flexibler auf die Familienmitglieder verteilt werden können. Weitere Anlässe für die GdbR-Gründung können auch Fragen der Unternehmensteilung sein, um umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten wie Handel oder Dienstleistung auszugrenzen. Weiterhin kann im Sonderbetriebsvermögen auch ein Gebäude erstellt und der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn gleichzeitig eine umsatzsteuerpflichtige Verpachtung an den pauschalierenden Gartenbaubetrieb vorliegt. Gesellschafter­vertrag ergänzen Wenn der Vater als GdbR-Gesellschafter erwerbsunfähig geworden ist oder die Altersgrenze erreicht hat,...
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