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DSGVO

Kundenbefragung per E-Mail – erlaubt oder Belästigung?

Veröffentlicht am
Der hat Bundesgerichtshof klargestellt, dass per E-Mail versandte Erhebungen zur Kundenzufriedenheit ohne die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers grundsätzlich rechtswidrig sind (Az.: VI ZR 225/17). Dies gilt auch dann, wenn die Befragung zusammen mit der entsprechenden Rechnung versandt wird. Kunde muss explizit zustimmen Nicht erst seit der Umsetzung der DSGVO sollte in den Unternehmen bekannt sein, dass die Verwendung von elektronischer Post für Werbezwecke ohne Einwilligung des Empfängers einen unzulässigen Eingriff in sein allgemeines, gesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht darstellt. Konsens sollte sein, dass Fragen zur Zufriedenheit mit Produkten, Leistungen und dem Service eines Unternehmens zwar unmittelbar zum...
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