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Regelungen in Verträgen

Skonto gibt es nur, wenn es schnell geht

Bei Verträgen gilt der Grundsatz, dass es sich beim Skonto um eine Belohnung für eine vorfällige Zahlung handeln soll. Regelungen, die eine Skontierung auch dann noch erlauben, wenn sich der Schuldner bereits in Zahlungsverzug befindet, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig unwirksam.
Veröffentlicht am
Dennoch muss man sich durchaus öfter damit auseinandersetzen, dass beispielsweise in VOB/B- Verträgen eine Skontierung auch nach 45 Tagen noch gewährt werden soll, obwohl dort 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung automatischer Verzug beginnt und die Zinszahlungspflicht ausgelöst wird. Auch Skontierungsregelungen, die keine Fristen beinhalten und immer zum Skontoabzug berechtigen sollen, sind bei formularmäßigen Vereinbarungen unwirksam, da eine Skontierung kein Nachlass ist. Nun stehen bei realistischen Skontierungen die Rechnungsprüfenden mitunter ordentlich unter Druck: Ist zum Beispiel in einem Vertrag eine Skontierungsfrist von 14 Tagen vorgesehen, sollte sich der Rechnungsprüfer sputen und die Rechnung spätestens am 13. Tag...
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