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Nachbarschaftsrecht

Baumschutzsatzung ist allgemein verbindlich

Veröffentlicht am
In Grenznähe zweier Grundstücke stand ein Baum, dessen Äste sich teilweise auf das Nachbargrundstück erstreckten. Der Nachbar war damit nicht einverstanden; er machte von seinen zivilrechtlichen Anwehr- und Selbsthilferechten Gebrauch, indem er alle Zweige und Äste abschnitt, die über die Grenze wuchsen. Dadurch wurde der Aufbau des Baumes in erheblichem Umfang verändert, was nicht der örtlichen Baumschutzsatzung entsprach. Danach gehörte der Baum zu den geschützten Bäumen, die nur verändert werden durften, wenn eine behördliche Genehmigung vorlag, woran es aber fehlte. Deshalb wurde ein Bußgeld verlangt, das der Verantwortliche aber nicht zahlen wollte. Er berief sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, das jedoch nicht...
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