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Arbeit und Personal

Überraschungen im Arbeitsvertrag unzulässig

Veröffentlicht am
Sogenannte Formulararbeitsverträge sind im Personalbüro gang und gäbe. Sie sorgen nicht nur für Rechtssicherheit, sondern verringern auch den Verwaltungsaufwand, der bei jeder Neueinstellung mit individuell erstelltem Arbeitsvertrag rasch die Kapazitätsgrenzen der Mitarbeiter und damit den Kostenrahmen sprengen würden. Die rechtliche Auslegung vorgefertigter Verträge allerdings beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Allgemeiner Tenor der Richter ist, dass Benachteiligungen und Überraschungen der in der Regel juristisch nicht geschulten Arbeitnehmer nicht zulässig sind. Das Bundesarbeitsgericht ging bei einem aktuellen Fall ins Detail und machte deutlich, dass sogar Hervorhebungen im Vertrag kritisch zu bewerten sind. Eine...
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