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Arbeit und Personal

Führerschein weg – Jobverlust droht

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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss verboten ist und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie empfindlichen Geldbußen geahndet wird, ist allgemein respektiert. Wer beruflich auf den „Schein“ angewiesen ist, muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass er den Fahrersitz meiden muss, will er – in letzter Konsequenz – nicht auch noch seinen Job riskieren. Weniger bekannt allerdings scheint zu sein, dass auch Rad fahren nur in verkehrstüchtigem Zustand erlaubt ist. Gerade im Sommer häufen sich jedes Jahr Einsätze, bei denen die Polizei betrunkene Radfahrer aus dem Verkehr zieht. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte im Mai einen dieser Fälle (Az.: 3 C 32/07). Einem Mann, der mit mindestens 2,09 Promille auf...
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