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Einprozentregelung nutzen

Fahrtenbuch muss exakte Angaben enthalten

Jeder Selbstständige und Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen nutzt, kennt das Problem: Will man die Einprozentregelung, also das Versteuern von 1 % des Listenneupreises des Autos vermeiden, muss man eine ausschließliche oder nahezu ausschließlich geschäftliche Nutzung nachweisen. Bei dieser beträgt das Verhältnis von betrieblicher zu privater Verwendung mindestens 90:10 % (§ 7g EStG). Dieser Nachweis kann nur durch ein Fahrtenbuch erfolgen. Da es die Finanzämter bei den Eintragungen sehr genau nehmen und es nicht nur bei Plausibilitätsprüfungen belassen, ist die Anerkennung von reinen Betriebsfahrzeugen häufig Gegenstand von Klagen vor den Finanzgerichten.
Veröffentlicht am
mahc / Shutterstock.com
Anforderungen vergleichbar mit Buchführung Die Definition eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs unterscheidet sich kaum von den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung. Es muss fortlaufend, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, nachträgliche Einfügungen sind verboten, Korrekturen müssen deutlich als solche erkennbar sein. Und nicht zuletzt müssen alle Angaben vollständig und korrekt sein. Daran scheitern in der Praxis nicht wenige Fahrtenbücher. Erforderlich sind das Datum und das Fahrtziel sowie der km-Stand bei Beginn und bei Ende der Dienstfahrt. Private Fahrten sind entsprechend zu kennzeichnen. Abkürzungen müssen nachvollziehbar sein. Doch damit allein ist es nicht getan. Es hat grundsätzlich der konkrete Zweck der Fahrt genannt...
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