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WISSEN FÜR AUSBILDER | NR. 5 | #GaLaBauAusbildung

Der Ausbildungsvertrag

Bevor unsere neuen Auszubildenden in ihr erstes Ausbildungsjahr starten können, müssen die Ausbildungsverträge ausgefüllt, unterzeichnet und der zuständigen Stelle zur Eintragung in das Ausbildungsregister vorgelegt werden.
Veröffentlicht am
Yannick Schumacher mit 
Ausbilderin Melina Handte, nachdem er 2016 seinen Ausbildungsvertrag bei Albrecht Bühler Baum & 
Garten in Nürtingen unterschrieben 
hatte. Er ist inzwischen fertig 
und war 2019 Vizemeister beim 
Landschaftsgärtner-Cup in 
Baden-Württemberg.
Yannick Schumacher mit Ausbilderin Melina Handte, nachdem er 2016 seinen Ausbildungsvertrag bei Albrecht Bühler Baum & Garten in Nürtingen unterschrieben hatte. Er ist inzwischen fertig und war 2019 Vizemeister beim Landschaftsgärtner-Cup in Baden-Württemberg. Bühler
Der Abschluss eines Ausbildungsvertrags ist in §10 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zwingend vorgeschrieben. Ausbildungsverträge dürfen nur von Betrieben abgeschlossen werden, die die Voraussetzungen zur Ausbildung erfüllen und von der zuständigen Stelle als Ausbildungsbetrieb anerkannt sind. Im Ausbildungsvertrag, durch den das Berufsausbildungsverhältnis zustande kommt, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Ausbildung festgelegt, die für beide Parteien bindende Wirkung haben. Welche Elemente in jedem Fall enthalten sein müssen, regelt das Berufsbildungsgesetz in §11.
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