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Widerrufsrecht

In Watte gepackt – der schützenswerte Verbraucher

Man muss es sich so vorstellen: Sobald ein Verbraucher einen Vertrag abschließt, begibt er sich direkt von seinem Häuschen im Grünen in die rauhe Wildnis, in der die Unternehmer-Hyänen nur darauf lauern, ihn zu zerfleischen. Damit dem Verbraucher nichts geschieht, schenkt der Gesetzgeber ihm jedoch diverse Rüstungen und packt ihn mitunter zusätzlich in Watte.
Veröffentlicht am
Korge
So ist es dem Verbraucher beispielsweise erlaubt, einen Vertrag mit einem Unternehmer zu widerrufen, wenn dieser Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde. Während früher als zusätzliches Kriterium ein gewisser Überrumpelungseffekt hinzukam und der Unternehmer den Kontakt gesucht haben muss, spielt es mittlerweile bei den sogenannten Geschäften außerhalb der Geschäftsräume keine Rolle mehr, wer den anderen kontaktiert hat und ob der Verbraucher überrumpelt wurde. Werden Sie also von einem Kunden gerufen, weil dieser einen neuen Garten wünscht, und schließen Sie mit diesem, nachdem Sie ihn nach bestem Wissen und Gewissen fair beraten und ein faires Angebot abgegeben haben, in dessen Wohnung (oder an anderer...
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